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Das Elterngeld wird das bisherige steuerfreie und bei Sozialleistungen nicht anrechenbare Bundeserziehungsgeld vollständig ersetzen. Hierfür wurden 2002 immerhin 3,65 Mrd. Euro (Quelle: www.destatis.de ) ausgegeben. Ferner unterliegt das Elterngeld einem Progressionsvorbehalt, d.h. der Steuersatz auf das Einkommen des Partners erhöht sich entsprechend; im Endeffekt entspricht dies einer Versteuerung des Elterngeldes von durchschnittlich über 12 %. Auch soll das Elterngeld „unabhängig“ von Hartz IV / Sozialhilfe machen, weil es als Lohnersatzleistung prinzipiell auf diese angerechnet wird – die Sozialhilfeempfänger profitieren daher nicht mehr durch Elterngeld, weil dieses nicht mehr zusätzlich und anrechnungsfrei wie das Erziehungsgeld gewährt werden wird und obendrein nur noch 1 statt 2 Jahre gewährt werden wird. Durch diese beiden Kunstgriffe finanziert sich die medienwirksam inszenierte familienpolitische Leistung Elterngeld von selbst Wie wirkt sich der neu einzuführende Progressionsvorbehalt aus - wieviel muss man für das erhaltene Elterngeld künftig mehr an Steuern zahlen? Hier einige Beispielrechnungen: So wirkt sich der Progressionsvorbehalt beim geplanten Elterngeld aus:
Beispiel 1: Alleinerziehende Mutter, im Geburtsjahr 10.000 € steuerpflichtige Einnahmen und 5.000 € Elterngeld:
Beispiel 2: Arbeiterfamilie, Ehemann 17.500 € steuerpflichtige Einnahmen, Ehefrau 8.000 € Elterngeld:
Beispiel 3: Facharbeiterfamilie, Ehemann 27.500 € steuerpflichtige Einnahmen, Ehefrau 10.000 € Elterngeld
Beispiel 4: Angestellter mit 40.000 € steuerpflichtigen Einnahmen, Ehefrau 12.000 € Elterngeld
Beispiel 5: Gutverdienender Ehepartner mit 50.000 € steuerpflichtigen Einnahmen, gering verdienende Mutter mit 6.000 € Elterngeld
Beispiel 6: Gutverdienendes Ehepaar mit 80.000 € steuerpflichtigen Einnahmen, Ehefrau 18.000 € Elterngeld
Sämtliche Berechnungen beruhen auf den Lohnsteuertabellen 2005/2006, für Beispiele 2-6 unter Verwendung der Splittingtabelle, ermittelt mit dem Progressionssteuerrechner von Herrn Dipl.-FinanzW (FH) W. Reich ( http://www.afu-net.de/steuern/progres.htm ) Soli-Zuschläge sind in obigen Tabellen nicht enthalten! |
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