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Im obigen Bild sieht man die Benzin- und Dieselpreisentwicklung (Literpreise in EUR, für 1955-2006 entnommen von der Homepage des Bundesverbands Freier Tankstellen (bft); 2007/08: Eigenrecherche. Grün dargestellt ist die Entwicklung der Pendlerpauschale, die in 50 Jahren fast linear verlaufen ist und nun für die ersten 20 km ganz abgeschafft wurde. Die Werte sind dem Pendlerrechner entnommen, weitere Gesetzestexte dazu finden sie hier: Link . Die Auseinanderentwicklung von Kraftstoffpreisen einerseits (rasanter Anstieg) und Pendlerpauschale andererseits (Kürzung) fällt sehr ins Auge. Wie der Staat am Berufspendeln mitverdient - ein kleines Rechenexempel:
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So verdient der Staat am Spritverbrauch der Pendler: |
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Mit anderen Worten: Der Pendler finanziert sich seine Pendlerpauschale selbst: - und zwar doppelt und dreifach! Für jeden gefahrenen Kilometer zahlt er 7-8 Cent (bei einem Durchnittsverbrauch von 8 Liter Normalbenzin/100km) Steuer nur (!) für Spritkosten an den Staat, bekommt aber günstigenfalls (ab dem 20. km) pro gefahrenen km ca. 3-6 Cent via Pendlerpauschale vom Staat zurück! Diese stellt daher KEINE SUBVENTION dar, sondern ist nur eine Teilrückerstattung von vorher einkassierten Steuergeldern. Dazu ein konkretes Rechenbeispiel: Ein lediger Arbeitnehmer mit 1700 € zu versteuerndem Einkommen würde bei seinem Grenzsteuersatz nach Wiedereinführung der vollen Pendlerpauschale bei 20 km Pendlerstrecke rund 1,56 € Lohnsteuer am Tag sparen. An Steuern auf das Benzin zahlt er bei 40 gefahrenen km bei einem Verbrauch von rund 8 Liter Normalbenzin/100 km knapp 3,00 € am Tag. Ein Familienvater in Steuerklasse III bei gleichem Einkommen und gleicher Pendlerstrecke kann derzeit keinen Cent sparen, weil er überhaupt keine Lohnsteuer zahlt. Dies zeigt, dass das derzeitige Konzept der Pendlerpauschale sozial ungerecht ist!! Was ist zu tun: 1. Die Pendlerpauschale muss wieder ab dem ersten km eingeführt werden Das wollen 85% der Bundesbürger; auch einige Wirtschaftsverbände und ein breites Parteienspektrum von der CSU bis zur Linkspartei sprechen sich dafür aus. 2. Die Pendlerpauschale muss außerdem den wahren Fahrtkosten wenigstens etwas angepasst werden: 40 Cent/Entfernungskilometer wären das Minimum; Österreich hat seine Pendlerpauschale seit 2005 bereits dreimal erhöht, zuletzt diesen Mai um 12%! Nach Fahrtkostenberechnungen des ADAC kostet selbst der kleinste und billigste Wagen, ein Smart Fortwo Diesel, je gefahrenem km 39,9 Cent - das wären je Entfernungskilometer also rund 80 Cent! 3. Sozialpolitisch muss das kommende Konzept der Pendlerpauschale die Situation der Geringverdiener berücksichtigen, die trotz niedriger Einkünfte (sie zahlen keine oder wenig Lohnsteuer) weite Wege zur Arbeit haben und wenig oder keine Entlastung bei ihren Fahrtkosten zur Arbeitsstelle erhalten. 4. Den Familien, den Teilzeitbeschäftigten, den Minijobbern, den Leih- und Zeitarbeitern mit niedrigen Einkommen muss der Abzugsbetrag, da er nicht von der Steuer abgezogen werden kann, in Form einer negativen Einkommensteuer als Entlastungsbetrag ausbezahlt werden. Hier bietet sich ein nach unten gesockelter Betrag von 0,05 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer an. Als Beispiel: Ein Pendler, der 50 km zur Arbeit fährt, fährt im Jahr: 100 km x 230 Arbeitstage x 0,05 € = 23.000 km x 0,05 € = 1.150 € Entlastung im Jahr 5. Ein komplettes Streichen der Pendlerpauschale wäre verfassungswidrig und sollte überhaupt nicht diskutiert werden. Mit dem derzeitigen Konzept der Pendlerpauschale über steuerliche Freibeträge lässt sich eine gerechte Entlastung der Pendler nicht erreichen. Das gilt auch bei Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer. Die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages und die Absenkung des Eingangssteuersatzes führen dazu, dass Steuerzahler mit unteren Einkommen weniger oder gar keine Lohnsteuer mehr bezahlen. Das ist durchaus positiv, macht aber eine gerechte Entlastung über das derzeitige Konzept der Pendlerpauschale unmöglich. Sie können trotz hoher Pendlerkosten nicht entlastet werden. Die Höhe des Benzinpreises hängt zu rund 60 % von indirekten Steuern ab. Durch indirekte Steuern haben die besonders zu leiden, die eine hohe Konsumquote und untere Einkommen haben: Millionen unserer Familien zum Beispiel. Die Pendlerpauschale ist auch ganz wesentlich ein familienpolitisches Problem! Man muss Art. 6 Abs.1 GG bei der Lösung des Problems im Auge haben.
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Niedriglöhner ohne Pendlerpauschale: ein Fall für Hartz IV !! Beispiel: Herr Maier ist alleinstehend, kinderlos und arbeitet in einem Computerfachgeschäft. Er verdient 1400 EUR brutto monatlich und muss für Miete nebst Heizkosten (exkl. Warmwasser) 350 EUR monatlich bezahlen.
(*) Der Freibetrag für Pendelfahrten ab dem 21. km (240 Arbeitstage x 10km x 0,30€ = 720 EUR) geht im Werbungskostenpauschbetrag (960 EUR) unter und wirkt sich daher im Beispielfall nicht weiter steuermindernd aus. (**) Der Freibetrag für Pendelfahrten beträgt gem. Alg 2-V vom 17.12.2007, § 6, Abs. 1, Nr. 2b pro Entfernungs-km 0,20 EUR. Diese können nach Überschreiten des Grundfreibetrags von 100 EUR (incl. 15,33 € andere Werbungskosten und incl. 30 EUR f. angemessene Versicherungsbeiträge) vom anrechenbaren Einkommen direkt abgezogen werden, d.h. 20 Tage x 30 km x 0,20 EUR = 120 EUR zu berücksichtigende Fahrtkosten monatlich zzgl. 15,33 € sonst. Werbungskosten und 30,-€Versicherungspauschalen = 165,33 € anrechnungsfreier Grundbetrag, statt sonst (ohne Pendeln) 100 € Grundfreibetrag. |
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Pendlerpauschale alten Rechts (0,30€ ab 1. km)– familienblind! Herr A. verdient 3000 EUR brutto, ist alleinstehend (St-kl. I, keine Kinderfreibeträge) Herr B. verdient ebenfalls 3000 EUR brutto, ist aber Alleinverdiener (St.kl. III, 3,0 Kinderfreibeträge). Beide pendeln an 240 Arbeitstagen im Jahr je 30 km zu Ihrem Arbeitsplatz. Ihren Grundfreibetrag schöpfen beide bereits durch andere Werbungskosten (Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitsmittel, Kursgebühren etc.) aus. Somit können sie zusätzlich 240 Tage x 30 km x 0,30 EUR = 2160 EUR steuerlich geltend machen. Dies wirkt sich im Endergebnis wie folgt aus:
Auch in diesem Beispiel würde eine Mindestentlastung um 0,05 EUR je gefahrenem km (0,10 € je Entfernungs-km) den Familienvater um 20 Tage x 30 km x 0,10 € = 60,00 EUR monatlich entlasten können und damit die „Familienblindheit“ weitgehend beseitigen können! |
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Im Ergebnis ist nicht nur eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer notwendig, sondern auch ein nach unten gesockelter Mindestbetrag (etwa über eine Günstigerprüfung - ähnlich dem Kindergeld - durch das Finanzamt), sodass klargestellt ist, dass alle diejenigen, die über eine Steuerersparnis nicht um mindestens 10 Cent/Entfernungskilometer entlastet werden können, diese Entlastung ausbezahlt bekommen. So werden Zehntausende Hartz-IV-Aufstockungen , allein wegen Pendlerkosten vermieden und die Entlastung wird familienfreundlicher. Obige Tabelle/Grafiken zum Ausdrucken (2 Seiten) bitte einfach klicken zum Herunterladen: KLICK-Pendlerpauschale (Die Datei ist nur 199 kB groß und im Format Adobe Acrobat - pdf) Was tun: Meine Reformvorschläge Pendlerpauschale 2010 finden sie hier! |
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