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Familienarmut: Wie kann sie verringert werden? Modell eines Kindergeldzuschlags ab 2004 Im leider etwas in Vergessenheit geratenen Sozialwort der Kirchen und auch in einem familienpolitischen Papier der CDU/CSU kann man die Forderung nachlesen, dass keine Familie lediglichauf Grund der Tatsache, dass sie Kinder hat, auf Sozialhilfe angewiesen sein sollte. Dies ist aber leider noch in zu großem Maße der Fall. Mehr als eine Million Kinder und deren Eltern sind derzeit auf Sozialhilfe angewiesen. Dies ist durch die Sozialhilfestatistik bewiesen. Viele Eltern und Alleinerziehende jedoch machen ihren Anspruch auf Sozialhilfe nicht geltend (verdeckte Armut), noch mehr Eltern liegen mit ihrem Einkommen nur wenig über der Sozialhilfeschwelle. Die Zahl derjenigen, die unter Armut leiden, ist deutlich größer, als allgemein angenommen wird. Der Lebensstandart dieser Familien und ihrer Kinder ist sehr niedrig, was sich gerade bei den Kindern negativ auf deren Entwicklung auswirken dürfte. Diese schlechte wirtschaftliche Lage vieler Familien muss verbessert werden. Deshalb sollte bei der angespannten Finanzlage wenigstens Armutsvermeidung gerade bei Familien mit geringen Einkommen Schwerpunkt familienpolitischen Handelns werden. Durch die bei der Umsetzung der Agenda 2010 geplante Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe würde die oben beschriebene Situation deutlich verschärft. Das Modell eines einkommensabhängigen Kindergeldzuschlags verhindert Familienarmut
Um dies zu vermeiden, plant die Bundesregierung die Einführung eines einkommensabhängigen Kindergeldzuschlags. Diese Maßnahme kann als Erweiterung des Familienlastenausgleichs nur begrüßt werden. Kritik ist hier fehl am Platz. Wenn die Geldmittel schon knapp sind, sollten sie mit hoher sozialer Treffsicherheit dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, zur Armutsvermeidung bei Familien mit geringen Einkommen nämlich. Das Modell ist leicht zu verstehen. Dabei sind drei Fälle zu unterscheiden: a) Verdienen die Eltern mit ihrem Nettoeinkommen gerade so viel, dass es zur Deckung ihres eigenen Existenzminimums reicht, sind sie, sobald ein Kind im Haushalt zu versorgen ist, auf Sozialhilfe angewiesen. Das Kindergeld in Höhe von 154 Euro reicht nämlich nicht aus, das sozio-kulturelle Existenzminimum eines Kindes zu gewährleisten. Deshalb plant die Bundesregierung, dieses Regelkindergeld durch einen Kindergeldzuschlag auf ca. 300 Euro aufzustocken. So wäre das Existenzminimum für ein Kind sichergestellt. Kinder wären nicht länger Ursache für Armut. b) Liegt das Nettoeinkommen der Eltern über ihrem eigenen Existenzminimum, so wird der Kindergeldzuschlag in Höhe von rund 150 Euro mit jedem Euro zusätzlichen Nettoeinkommens um 0,5 Euro gekürzt. Liegt das Nettoeinkommen der Eltern bei drei Kindern z. B. um 200 Euro über ihrem eigenen Existenzminimum, so wird der Kindergeldzuschlag für drei Kinder in Höhe von rund 450 Euro um 100 Euro auf 350 Euro gekürzt. Der Vorteil des Modells liegt darin, dass die Familie keine Sozialhilfe beantragen muss und ein Einkommen zur Verfügung hat, das sich um 100 Euro von der Sozialhilfeschwelle absetzt. c) Reicht das Nettoeinkommen der Eltern nicht aus, ihr eigenes Existenzminimum zu decken, müssen die Eltern Sozialhilfe beantragen. In diesem Falle wird der Kindergeldzuschlag als Einkommen auf den Sozialhilfeanspruch der ganzen Familie angerechnet. Diese Familie muss zwar Sozialhilfe beantragen, jedoch nicht mehr wegen der Tatsache, dass sie Kinder hat. Durch die Umsetzung des Modells des Kindergeldzuschlags ist die eingangs beschriebene Forderung der Kirchen und der CDU/CSU erfüllt. Wenn die Geldmittel knapp sind, ist der Familienlastenausgleich aus Kindersicht zuerst einmal für die einkommensschwächsten Familien am dringlichsten. Deshalb sollte der Vorschlag unserer Familienministerin ab 2004 realisiert werden. Kritik an diesem Modell ist buchstäblich fehl am Platz. Es steht auch in keinster Weise einer schrittweisen Einführung des Familiengeldmodells der CDU/CSU im Wege. Hans Staub, August 2003 |
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