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Die Familienverträglichkeitsfrage Bei der Gesundheitsreform wieder einmal nicht ausreichend gestellt
Tatsache ist, dass die Familienverträglichkeitsfrage in den vergangenen Jahrzehnten bei politischen Entscheidungen zu wenig gestellt wurde. Singles, Ehepaare ohne Kinder und Familien mit Kindern wurden in der Vergangenheit bei politischen Entscheidungen ohne Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit über den gleichen Kamm geschoren. In diesem Zusammenhang sei zum Beispiel an die Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge und der Mehrwertsteuer und an die Einführung der Ökosteuer (hier besonders schlimm!) erinnert. Das Ergebnis ist bekannt: Familien sind in ihrem relativen Einkommensniveau gegenüber Kinderlosen immer weiter zurückgeblieben, da der Familienlastenausgleich weder nach der Preisentwicklung noch nach der Wohlstandsentwicklung in unserer Gesellschaft dynamisiert wurde. Auf diese Kostensteigerungen haben die Eltern mit zunehmender Kinderlosigkeit, mit weniger Kindern und späteren Geburten reagiert. Während in Deutschland immer weniger Familien drei und mehr Kinder haben, in der großen Mehrzahl der Familien leben nur noch Einzelkinder, gibt es in Frankreich mehr Familien mit drei Kindern als mit einem Kind. Bei einer Geburtenquote von rund 1,9 hat Frankreich ein deutlich geringeres Demographieproblem als Deutschland.
Gerade bei der jüngst beschlossenen Gesundheitsreform mit tiefgreifenden Einschnitten bei der Krankenversicherung hat man die Familienverträglichkeitsprüfung nicht gemacht. Mit einigen Ausnahmen für Kinder und Jugendliche ist diese Prüfung nicht vom Tisch.
Einige Zahlen verdeutlichen das Problem. Ein kinderloses Ehepaar mit einem Nettoeinkommen von 3000 € im Monat hat je Kopf 1500 € zur Verfügung. Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat bei gleichem Nettoeinkommen einschließlich 308 € Kindergeld je Kopf 827 € zur Verfügung. Das Ehepaar mit Kindern hat je Kopf kaum mehr als die Hälfte (rund 55 %) zur Verfügung und ist deshalb weit weniger leistungsfähig als das Ehepaar ohne Kinder.
Trotz dieser unterschiedlichen Leistungsfähigkeit werden die beiden Ehepaare über den gleichen Kamm geschoren: 10 € Zuzahlung bei Massagen plus 10 € je Verordnung, 10 € Praxisgebühr pro Quartal, 10 € pro Tag bei stationärer Behandlung im Krankenhaus, 10 % je Medikament, mindestens 5 € höchstens 10 €, Zuzahlungen bis 2 % des Bruttoeinkommens und so weiter und so fort.
Bei dieser unterschiedlichen Leistungsfähigkeit wäre es gerechter, wenn das Ehepaar mit Kindern weniger Zuzahlungen leisten müsste. Diese gleiche Belastung bei ungleicher Leistungsfähigkeit kann nicht mit der beitragsfreien Mitversicherung der Kinder gerechtfertigt werden. Schon 1992 hat Roman Herzog, damals Präsident des Bundesverfasssungsgerichts, nach Befragung zahlreicher Experten festgestellt, dass der Transfer in der Gesetzlichen Krankenversicherung von Familien mit Kindern hin zu den Kinderlosen dreimal so hoch war, wie die beitragsfreie Mitversicherung kostete. Heute ist der Transfer deutlich höher, weil die Kinderlosigkeit weiter zunimmt. So bleiben z. B. vom Geburtsjahrgang 1965, der ab 2030 vollzählig im Ruhestand sein wird, 35% kinderlos. Die Krankheitskosten und die Renten müssen dann von den Kindern anderer Leute finanziert werden. Die beitragsfreie Familienversicherung wird dagegen immer billiger, weil weniger Kinder beitragsfrei mitversichert werden müssen und die Erwerbstätigkeit der Mütter laufend zunimmt. Durch das Nichtstellen der Familienverträglichkeitsfrage im Zuge der Gesundheitsre- form werden die Familien deutlich belastet und sinken in ihrem relativen Einkommensniveau gegenüber den Kinderlosen weiter ab. Diese Entwicklung steht dem Verfassungsauftrag aus dem Urteil vom 3. April 2001, die Familien während der Kindererziehung auch bei der Beitragszahlung in die Gesetzliche Krankenversicherung zu entlasten, diametral entgegen. Im November 2003 Hans Staub, Tuttlingen |
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