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Wie man das Streichen der Eigenheimzulage und des Baukindergeldes kompensieren kann
Mit „Riester“ subventioniert man mit Steuergeldern die „Besserverdiener“. Die Steuern dafür werden auch von denen über die Umsatzsteuer aufgebracht, die sich „Riester“ überhaupt nicht leisten können. Eine solidarische Lösung ist das nicht! Ziel jeder staatlichen Wohnungsbaupolitik muss sein, die Wohneigentumsquote zu steigern. Dass die Streichung der Wohnbauförderung ab 1. Januar 2006 und die Mehrwertsteuerer- höhung diesem Ziel diametral entgegenstehen, kann in der letzten Ausgabe von „Forum Familie“ vom Juli 2007 nachgelesen werden. Gesamtdeutschland liegt mit einer Wohneigen-tumsquote von rund 45 % im internationalen Vergleich weit zurück. Dass in Deutschland im Durchschnitt im Vergleich zu anderen Ländern zu spät gebaut wird, wirkt sich für Familien besonders nachteilig aus. Kinderreiche Familien brauchen in jungen Jahren große Wohnungen. In Deutschland hat die großzügige Wohnbauförderung bis Ende 2005 besonders für Familien positiv gewirkt. Zur Erinnerung zeigt die folgende Tabelle die leider gestrichene monatliche Wohnbauförderung bei bis zu vier Kindern: 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder
Eigenheimzulage/Jahr 1250 € 1250 € 1250 € 1250 €
Baukindergeld/Jahr 800 € 1600 € 2400 € 3200 €
Jährliche Wohnbau- 2050 € 2850 € 3650 € 4450 € förderung insgesamt
Monatliche Wohnbau- 171 € 238 € 304 € 371 € förderung (gerundet)
Diese monatliche Förderung ist ab 2006 ganz weggefallen. Beim Bau bzw. Kauf einer eige-nen Wohnimmobilie kann dieses Geld nicht mehr eingesetzt werden. Bis Ende 2005 diente diese Wohnbauförderung in erster Linie zwei Zwecken:
1. Das Geld wurde 8 Jahre lang eingesetzt zur Senkung der monatlichen Bruttobelastung. Nur wenn diese Bruttobelastung eine nach dem Einkommen usw. berechnete Belastungshöhe nicht überschritten hatte bzw. heute überschreitet, wurden bzw. wer- den von Banken Baudarlehen überhaupt gewährt. Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ist diese Hürde für viele Familien nicht mehr zu schaffen.
2. Die Eigenheimzulage konnte auch als Eigenkapitalersatz eingesetzt werden. Die Banken haben hierzu mehrere Modelle angeboten. Die Eigenkapitalerfordernisse sind in Deutschland gerade für Familien zu hoch. Obwohl die monatliche Bruttobelastung bei entsprechendem Einkommen zu schultern wäre, kann nicht gebaut werden, weil das erforderliche Eigenkapital nur teilweise zur Verfügung steht. Dies ist nach dem Wegfall der Eigenheimzulage bei vielen Familien erst recht der Fall. Familien schaffen es nicht, gleichzeitig Miete zu bezahlen und Eigenkapital anzusparen.
Folgende Kurzdarstellung einer Finanzierung eines Hauses zeigt die negative Wirkung des Wegfalls der Eigenheimzulage. Die Berechnung erfolgte Ende Oktober 2007 fĂĽr eine Familie mit drei Kindern. Heinz Radzuweit, Denkingen, hat mir diese Berech-nung zur VerfĂĽgung gestellt:
Ohne Eigenheimzulage Mit Eigenheimzulage
Gesamtkosten des Hauses 246 000 € 246 000€ Fremdmittelbedarf nach Ab- zug der Eigenleistung 195 000 € 195 800 € monatliches Bruttoein- kommen 2 900 € 2 900 € Erlaubte monatliche Be- lastungshöhe bei 3 Kindern 662 € 662 € Bankdarlehen über 155 000 € Monatliche Bel. (3,1 %/1 % Tilg.) 529,58 € 529,58 € Ergänzungsdarlehen über 40 000 € 4,9 %/1 % Tilg. 196,66 € 196,66 € Monatliche Belastung 726,24 € 726,24 € Abzug Eigenheimzulage bei drei Kindern 0,00 € 304,00 € Monatliche Nettobelastung 726,24 € 422,24 €
Da die monatliche Nettobelastung mit 726,24 € zu hoch ist, kann die Familie nicht bauen, weil sie das günstige Darlehen der Landeskreditbank oder einer anderen Bank nicht erhält. Diese Familie wird zwar den Eigenkapitalerfordernissen gerecht, sie hat u. a. den Bauplatz geschenkt bekommen, kann aber dennoch nicht bauen. Mit Einberech-nung der Eigenheimzulage in Höhe von 304 € hätte sie problemlos bauen können, da die monatliche Nettobelastung mit 422,24 € im erlaubten Rahmen liegt. Dadurch, dass nicht gebaut wird, gehen dem Staat rund 80 000 € an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verloren. Andere Familien tun sich schwer, den Eigenkapitalerfordernissen gerecht zu werden. Wie soll eine Familie die zum erforderlichen Eigenkapital fehlenden 20 000 oder 30 000 € zusammensparen bei einem Kindergeld, das sowieso nur rund ein Drittel der Unterhaltskosten abdeckt und für dritte Kinder z. B. im zwölften Jahr gleich hoch ist. Mehrwertsteuererhöhung, Pendlerpauschale, jährliche Inflation, stagnierende Löhne und das oft fehlende zweite Einkommen machen das einfach unmöglich. Die Folgen des Streichens der Wohnbauförderung liegen auf der Hand: Der private Hausbau und –kauf ist drastisch eingebrochen. Um mehr als die Hälfte, um 52 %! Realistischen Prognosen zufolge werden im Jahr 2008 die niedrigsten Baufertig-stellungszahlen im Wohnungsbau nach dem 2. Weltkrieg erreicht.
Dieser Entwicklung muss durch ein neues Förderinstrument entgegengewirkt wer- den. Ob für dieses Förderinstrument „Riester-Grundsätze“ gelten können, wie das die Union und die SPD wollen, ist eher unwahrscheinlich. „Riester“ bringt der Bank keine Sicherheit z. B. für fehlendes Eigenkapital und führt zu Mitnahmeeffekten. Folgendes Förderinstrument könnte helfen : 1. Der Staat (Bund, Länder und Kommunen) übernimmt für das fehlende Eigenkaptial mit einem nachrangig besicherten Baukredit die Bürgschaft. 2. Mit Hilfe von günstigen Baudarlehen (z. B. LKB Baden-Württemberg mit 3,1 % über 15 Jahre) muss die monatliche Nettobelastung niedrig gehalten werden. 3. Dass viele Kommunen durch verlorene Zuschüsse und Nachlässe beim Bauplatzkauf usw. helfen, ist schon gängige Praxis. Im Rahmen der kommunalen Familienpolitik kann der Hausbau bzw. -kauf noch mehr gefördert werden. Nach Riester-Grundsätzen geht das kaum. Die Mehrzahl der Familien kann sich keine „Riester-Rente“ leisten, den geplanten „Wohn-Riester“ wohl auch nicht. Die „Riester-Rente“ ist schon unsolidarisch. Der „Wohn-Riester“ sicher auch. Hans Staub, Diözesanvorsitzender im Familienbund der Katholiken, Tuttlingen
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